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Mandatsbedingungen
Mandatsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen

Als Rechtsanwälte und Notare halten wir uns an die Standesregeln unserer Berufsgattungen. Wir unterstehen namentlich dem Berufsgeheimnis, das Ihnen eine absolute Diskretion zusichert. Unsere Unabhängigkeit gegenüber Drittpersonen garantiert Ihnen auch eine neutrale Beratung.

Als Rechtsanwälte ist es uns ein Anliegen, die Interessen unserer Klienten bestmöglich zu wahren. Dazu gehört nicht nur die Prozessführung, sondern auch die Aufklärung unserer Klienten über die Prozessrisiken vor Einleitung eines Prozesses.

Bei Notariatsmandaten sind wir verpflichtet, die Interessen sämtlicher Vertragsparteien und Klienten zu wahren und unparteiisch zu sein.

Die Honorarordnungen unterstehen in der Advokatur und im Notariat verschiedenen Regeln. Nachstehend geben wir Ihnen die Richtlinien für die Bemessung unserer Gebühren und Honorare bekannt:



Honorar der Rechtsanwälte

Bei der Bemessung unseres Honorars halten wir uns grundsätzlich an die bernische Parteikostenverordnung, unser Honorar beläuft sich jedoch mindestens auf folgende Ansätze:

  • Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli CHF 300.— pro Stunde, im Fachgebiet Güter- und Erbrecht (Fachanwalt SAV Erbrecht) CHF 330.— pro Stunde (ausser Nebenarbeiten für Inventare und Erbgangsurkunden: CHF 300.— pro Stunde);

  • Rechtsanwältin Jaqueline Renggli CHF 300.— pro Stunde.

Dazu kommen unsere effektiven Auslagen sowie die eidgenössische Mehrwertsteuer.

Die bernische Parteikostenverordnung für Rechtsanwälte können Sie durch einen Klick auf nachstehenden Link konsultieren:

Parteikostenverordnung

Vor Beginn eines Gerichtsverfahrens sind wir gerne bereit, Ihnen die voraussichtlichen Kosten bekannt zu geben.



Gebühren und Honorare der Notare

Die Notare erhalten eine Gebühr für ihre hauptberufliche Tätigkeit als Notare, für ihre nebenberuflichen Tätigkeiten dagegen ein Honorar. Dazu kommen die effektiven Auslagen der Notare sowie die eidgenössische Mehrwertsteuer.

Die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Notare finden Sie in der bernischen Verordnung über die Notariatsgebühren, welche Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link konsultieren können:

Verordnung über die Notariatsgebühren



Das Honorar unserer Notare für die nebenberuflichen Tätigkeiten entspricht dem Honorar der Rechtsanwälte.

Wir orientieren Sie gerne über die voraussichtlichen Kosten eines Mandats.